Haftungsausschluss
Die Beraterin verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachkundig und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.
Die Haftung beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Bereitstellung der Beratungsleistung im Rahmen des Vertrages.
Eine Haftung für das Bestehen der MPU, für einen bestimmten Prüfungserfolg oder für konkrete Leistungsergebnisse wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Beraterin haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Sofern sachverständige Mitarbeiter:innen eingesetzt werden, haftet die Beraterin für deren Auswahl und Qualifikation, nicht jedoch für die individuellen Ergebnisse der Beratung.
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